Letzte Aktualisierung: 11-04-04
Deutsche Version
2-Fach Bachelor Politikwissenschaft (Haupt-/Nebenfach)
Studienhinweise
Kriterien für die Bewertung schriftlicher Hausarbeiten
Für die Bewertung schriftlicher Hausarbeiten werden am Institut für Politikwissenschaft die folgenden fünf Kategorien zugrunde gelegt:- Formalia
- Hinsichtlich der Regeln der Rechtschreibung, der Qualität der Ausdrucksweise und der Präsentation (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis etc.) ist die Arbeit einwandfrei.
- Die Arbeit stützt sich auf die relevante wissenschaftliche Literatur, die in einheitlicher Form und auf nachvollziehbare Weise zitiert wird. Es wird empfohlen nach den Standards der Politischen Vierteljahresschrift (PVS), der Zeitschrift für Internationale Beziehungen (ZIB), der American Political Science Review (APSR) oder International Organization (IO) zu zitieren.
- Aufbau
- Eine Fragestellung ist klar identifizierbar und wird präzise beantwortet/bearbeitet.
- Die Arbeit ist klar auf eine Weise gegliedert, die sich aus der Fragestellung ableitet; ein »roter Faden« wird durch ihre verschiedenen Teile hindurch ersichtlich.
- Darstellung
- Die für die Fragestellung relevanten empirischen Aussagen und Daten werden korrekt und angemessen dargestellt und Belege für empirische Befunde werden angemessen zitiert.
- Die für die Fragestellung relevanten Konzepte, Typologien oder Theorien werden klar und korrekt wiedergegeben.
- Analyse
- Bei empirischen Arbeiten: Die für die Fragestellung oder die diskutierten Hypothesen oder Theorien relevante empirische Evidenz wird systematisch analysiert.
- Bei theoretischen Arbeiten: Begriffsverwendungen, Theorien oder normative Aussagen werden klar begründet oder mit Argumenten kritisiert.
- Originalität
- Die Arbeit zeichnet sich bei der Beantwortung der Fragestellung durch ihre Eigenständigkeit aus, indem sie nicht nur Fakten und Interpretationen wiedergibt, sondern die Sekundärliteratur kritisch verarbeitet und eine eigenständige Argumentation entwickelt
![[Universität Bremen]](/images/unilogoStd.gif)